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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das ÜSTRA Onlinegeschäft

Stand: 18.06.2025

Im Interesse der Lesbarkeit verzichten wir darauf, in jedem Fall explizit die weibliche und die männliche Form einer Bezeichnung zu verwenden, und benutzen nur das sogenannte generische Maskulinum, das heißt den verallgemeinernden, grammatikalisch männlichen Begriff. Er umfasst, ohne jegliche Diskriminierung, alle Geschlechter.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Fahrkarten (Onlinefahrkarten) und Abonnements (Abo-Onlinefahrkarten), die über die ÜSTRA Website und ÜSTRA App (Onlinegeschäft) bestellt werden.

Diese AGB ergänzen die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung; abrufbar unter www.uestra.de unter ABB & Tarifbestimmungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Vertragspartner für den Kauf von Online-Tickets ist, soweit nichts Gegenteiliges geregelt, die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft („ÜSTRA“), Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover, Sitz der Gesellschaft: Hannover, eingetragen beim Handelsregister Amtsgericht Hannover unter HRB 37 91, USt.-Id.-Nr.: DE 811 11 61 76.

Der Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel genutzt werden.

2. Abonnements im Onlinegeschäft – Bestellungen über uestra.de

Die nachstehenden Regelungen unter Ziffer 2 gelten ausschließlich für Bestellungen über www.uestra.de.

2.1 Allgemeines

  1. Kunden können auf der ÜSTRA Website die ÜSTRA Monatskarten, das Deutschlandticket und verschiedene Ausprägungen des Deutschlandtickets im Abonnement erwerben.
  2. Die zu erwerbenden Fahrkarten im Abonnement werden im Sinne dieser AGB als Abo-Onlinefahrkarten bezeichnet.

2.2 Vertragsschluss

  1. Abo-Onlinefahrkarten dürfen nur von volljährigen geschäftsfähigen Personen bestellt werden.
  2. Die Darstellung der Abo-Onlinefahrkarten auf der Website ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Der Kunde macht ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrages (Kaufvertrages), indem er nach Auswahl des Produktes die AGB akzeptiert und „Zahlungspflichtig bestellen“ klickt.
  3. Der Kunde ermächtigt zugleich die ÜSTRA, nach Vertragsannahme durch diese das Fahrgeld in Höhe des jeweils gültigen Tarifs monatlich oder jährlich von seinem Konto per SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen.
  4. Nach der Bestellung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink zur Verifizierung der im Bestellvorgang angegebenen E-Mail-Adresse.
    Nach der Aktivierung erfolgt ein automatischer Versand der Bestelleingangsbestätigung an den Kunden.
  5. Die Eingangsbestätigung enthält alle Details zum getätigten Kauf (Produkt, Preis, Gültigkeitsbereich, Gültigkeitszeitraum, Rechnungsanschrift, u. a.), stellt aber keine Annahme des vom Kunden gemachten Angebots dar.
  6. Die Annahme des Angebotes zum Abschluss eines Kaufvertrags durch die ÜSTRA erfolgt durch den Versand einer Bestellbestätigung an die von dem Kunden benannte E-Mailadresse beim Deutschlandticket bzw. Postadresse bei den ÜSTRA Monatskarten im Abonnement, oder mit dem Versand der Fahrkarte / der Chipkarte oder mit der Bereitstellung der digitalen Fahrkarte in der ÜSTRA App.
  7. Der Kunde muss sicherstellen, dass die für die Vertragsbeziehung wesentliche Daten, insbesondere die zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist.
  8. Der Vertragstext wird von der ÜSTRA nicht gesondert gespeichert. Der Kunde sollte daher von der Möglichkeit der Speicherung der Eingangsbestätigung sowie dieser AGB, der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen und der Datenschutzerklärung Gebrauch machen.
  9. Bei Buchungen von Abo-Onlinefahrkarten kann der Kunde vor Übermittlung des Kaufangebotes seine Angaben, die er im Rahmen eines Bestellvorgangs gemacht hat, ändern. Hierzu wird dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs die Übersicht „Prüfen“ angeboten, bevor er sein Bestellangebot an die ÜSTRA verbindlich übermittelt. In der Übersicht „Prüfen“ wird das ausgewählte Abonnement, die erfassten Kundendaten sowie die angegebene Zahlweise aufgeführt. Der Kunde kann seine Angaben prüfen und diese bzw. sein Abonnement über die Schaltflächen „ändern“ und „löschen“ entsprechend korrigieren. Nach Übermittlung des Kaufangebotes durch Auswahl der Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ kann der Kunde die Angaben zu seiner Bestellung nicht mehr ändern.

2.3 Versand / Lieferung

Monatsfahrkarten im Abonnement werden per Post geschickt.

Das Deutschlandticket und seine Produktabwandlungen werden als Onlinefahrkarte in der ÜSTRA App ausgegeben oder als Chipkarte per Post geschickt.

Damit das Deutschlandticket in der ÜSTRA App zur Verfügung gestellt werden kann, muss sich der Kunde / Nutzer in der ÜSTRA App mit seiner E-Mailadresse registrieren.

Chipkarten mit einer gültigen elektronischen Fahrberechtigung werden dem Kunden postalisch zugestellt. Der Kunde ist verpflichtet, bei Nichterhalt oder Falschlieferung die ÜSTRA unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Beginn des ersten Gültigkeitsmonats, schriftlich, in Textform (z. B per E-Mail) oder persönlich im ÜSTRA Servicecenter zu informieren.

Sofern die Information über den Nichterhalt oder die Falschlieferung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen, bis die Mitteilung eingeht.

Bei Übergabe oder Zusendung der Chipkarte sind im beigefügten Anschreiben die auf dem Chip gespeicherten Daten des Abonnements aufgeführt. Der Kunde hat die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind der ÜSTRA unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zehn Tagen anzuzeigen.

Die Daten auf der Chipkarte können im ÜSTRA Servicecenter ausgelesen werden.

2.4 Verlust von Chipkarten

Verlust oder Beschädigung der Chipkarte sind der ÜSTRA mitzuteilen. Die ursprüngliche Chipkarte wird gesperrt. Ersatzkarten kosten 15 EUR, außer bei Beschädigung durch die ÜSTRA.

2.5 Rückgabe der Chipkarten

Chipkarten werden bei Zeitablauf oder Kündigung gesperrt und können bei Reaktivierung innerhalb des Gültigkeitszeitraums (maximal 5 Jahre) mit einem neuen Abonnement beschrieben werden. Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.

2.6 Zahlungsbedingungen

Das SEPA- Lastschriftverfahren steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

Mit Zustimmung zu diesen AGB erklärt der Kunde, dass er zum Zeitpunkt des Kaufvertrags über 18 Jahre alt und somit voll geschäftsfähig ist.

Bei Kunden unter 18 Jahren muss die Einzugsermächtigung und der Vertragsabschluss durch einen gesetzlichen Vertreter erteilt werden bzw. erfolgen.

Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) sofort der ÜSTRA zu melden. Kommt er seiner Informationspflicht nicht nach, so kann die ÜSTRA ihm die dadurch entstehenden Mehraufwendungen (Kosten) in Rechnung stellen.

2.7 Bezahlverfahren für Abonnements

  1. Der Kunde kann für Bestellungen eines Abonnements ausschließlich das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen. Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten Bezahlverfahren besteht nicht. Voraussetzung für die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist ein geführtes Bankkonto innerhalb der Europäischen Union sowie ein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt des Kontoinhabers in der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch die ÜSTRA in der Regel monatlich oder jährlich (bei entsprechender Auswahl). Das Belastungsdatum des Kontos ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden.
  3. Für das SEPA-Lastschriftverfahren sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum und Emailadresse) und seine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Abonnement erforderlich. Der Kunde ermächtigt mit seiner Zustimmung zu diesen AGB die ÜSTRA, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von der ÜSTRA auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen.
  4. Der Kunde muss alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, IBAN) mitteilen und im hierfür vorgesehenen Formular (SEPA-Lastschriftmandat) im Abo-Bestellprozess Portal eintragen.
  5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte die SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Kunden zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Gebühren zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Die ÜSTRA ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
  6. Bei Zahlungsverzug kann die ÜSTRA die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen zum Einzug abgeben. Auf die vom Inkasso-Unternehmen in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren hat die ÜSTRA keinen Einfluss. Die Kosten sind vom Kunden zu tragen.
  7. Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber seinem Zahlungsdienstleister, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen.
  8. Wenn der Nutzer der Abo-Onlinefahrkarte nicht der Vertragspartner und somit Kontoinhaber ist, muss der Vertrag von der Person abgeschlossen werden, deren Konto zur Abbuchung genutzt wird.
  9. Kunden, die für das Lastschriftverfahren gesperrt sind, können kein Abonnement abschließen.

2.8 Kündigung

Das Abonnement kann schriftlich oder über die ÜSTRA Website (Kündigungsbutton) gekündigt werden.

Die Kündigung muss bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Es gelten die Tarifbestimmungen, vgl. Anlage 3.2. Ziffer 9.

Der Kunde erhält nach Eingabe der erforderlichen Pflichtangaben auf der ÜSTRA Website und Absenden der Kündigung eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Nach Absenden der Kündigung wird dem Kunden auf der ÜSTRA Website die Möglichkeit zum Speichern oder Ausdrucken dieser Kündigungserklärung angeboten.

Nach positiver Prüfung des Kündigungswunsches wird dem Kunden die Kündigungsbestätigung zugesendet.

Eine Rückgabe der Chipkarte ist im Falle einer Kündigung nicht erforderlich.

Mit der Kündigung hat der Abonnent die restlichen Monatskarten im Papierformat an die ÜSTRA zurückzugeben.

3. Onlinefahrkarten (Mobilitätsshop) - Bestellungen in der ÜSTRA App

3.1 Allgemeines

Kunden können auf der ÜSTRA Website und in der ÜSTRA App Fahrkarten, Monatskarten und Zusatzprodukte des Deutschlandtickets erwerben.

Die Onlinefahrkarten können zum Selbstausdruck (Printtickets) oder über die ÜSTRA App angezeigt und verwaltet werden (Handytickets). Ein Postversand erfolgt nicht.

Kooperationspartner der ÜSTRA bieten im Mobilitätsshop Sonderkonditionen („Partnerangebote“) an. Kunden können Partnerangebote nur über Verträge mit den Kooperationspartnern nutzen. Die Partnerangebote sind für den Kunden ausschließlich über den Kooperationspartner zugänglich. Es gelten die jeweiligen AGB und Datenschutzbestimmungen des Kooperationspartners.

3.2 Registrierung: Kunden-Login für Onlinefahrkarten

  1. Zur Nutzung des Mobilitätsshops benötigt der Kunde ein Kunden-Login (abweichend hiervon Punkt 3.5 Ziff. 1 „Unregistrierter Kauf“). Ein Kunden-Login darf nur von Kunden, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, eingerichtet werden. Die Einrichtung des Kunden-Logins ist kostenlos. Die ÜSTRA darf die Einrichtung bzw. die Nutzung des Kundenkontos nur bei gegebenem Anlass aus triftigen Gründen verweigern.
  2. Der Kunde erhält nach Eingabe der erforderlichen persönlichen Daten einen Benutzernamen (E-Mail-Adresse des Kunden) sowie das von ihm gewählte persönliche Passwort zugeordnet. Zusätzlich erhält der Kunde von der ÜSTRA eine Registrierungsnummer. Mit diesem Benutzernamen und Passwort kann sich der Kunde in sein Kundenkonto einloggen. Der Kunde ist verpflichtet, die ÜSTRA umgehend zu informieren, falls Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Dritter sein Kundenkonto missbraucht hat.
  3. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Bei Änderung dieser Angaben ist der Kunde verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten umgehend zu aktualisieren.
  4. Kommt der Kunde dieser Informationspflicht nicht nach, hat er die der ÜSTRA dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu tragen.

3.3 Sperrung und Löschung des Kundenkontos

  1. Der Kontozugang wird automatisch gesperrt, wenn der Kunde das Passwort fünf Mal hintereinander falsch eingibt. Der Kunde kann seinen Zugang wieder freischalten, indem er über die Funktion „Passwort vergessen?“ ein neues Passwort anfordert.
  2. Die ÜSTRA behält sich das Recht vor, das Kundenkonto zu sperren oder zu löschen und den Kunden von der weiteren Nutzung auszuschließen, wenn der Kunde bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat, gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter, diese AGB oder sonstige anwendbare Vertragsbedingungen im Zusammenhang mit der ÜSTRA App verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt (insbesondere wenn eine Lastschrift vom Kunden unberechtigt zurückgegeben wird oder der Einzug eines fälligen Betrages von seinem Kreditinstitut aus von ihm zu vertretenden Gründen fehlschlägt).
  3. Der Kunde kann sein Kundenkonto/Account jederzeit über den Button „Account löschen“ löschen.

3.4 Bestellung von Onlinefahrkarten

  1. Bestellungen von Onlinefahrkarten können nur von Kunden getätigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kunden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können die ÜSTRA App nutzen bzw. ein Konto einrichten, um die Onlinefahrkarten anzuzeigen. Bestellungen hingegen dürfen allerdings nur von volljährigen und geschäftsfähigen Kunden aufgegeben werden.
  2. Die Darstellung der Onlinefahrkarten auf der ÜSTRA Website oder in der ÜSTRA App stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung der ÜSTRA an den Kunden zum Erwerb dar. Der Kunde gibt gegenüber der ÜSTRA ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im sogenannten Warenkorb befindlichen Onlinefahrkarten ab, indem er am Ende des Bestellvorgangs diese AGB akzeptiert, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nimmt und das Angebot durch Auswahl der Schaltfläche „jetzt kostenpflichtig bestellen“ an die ÜSTRA übermittelt (Kaufangebot). Die ÜSTRA bestätigt dem Kunden die Übermittlung des Kaufangebotes durch Weiterleitung in den Bereich „Bestätigung“, wo Einzelheiten des Kaufangebots zusammengefasst wiedergegeben werden. Durch Aktivierung der Schaltfläche „Ticket Download“ kann der Kunde die Onlinefahrkarte zur weiteren Verwendung als Printticket (PDF-Datei) herunterladen (nur bei Buchung im Web) und erhält das in der ÜSTRA App anzeigte Ticket (Handyticket).
  3. Bei Buchung über die ÜSTRA App erfolgt die Darstellung in der Fahrkartenübersicht innerhalb der ÜSTRA App. Ergänzend erhält der Kunde per E-Mail eine Eingangsbestätigung seines Kaufangebots. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebotes dar. Die Annahme des Kaufangebotes (Vertragsschluss) durch die ÜSTRA erfolgt ausschließlich durch die Bereitstellung der Onlinefahrkarte als Handy- und/oder Printticket.
    Eine Übersicht über die Bestellungen der Onlinefahrkarten der letzten 12 Monate steht dem Kunden in seinem Kundenkonto auf der ÜSTRA Website zur Verfügung.
  4. Bei Buchung über die Website kann der Kunde vor Abgabe seines Kaufangebots seine im Bestellvorgang angegebenen Daten Angaben ändern. Hierzu wird dem Kunden im Bestellvorgang die Übersicht „Prüfen“ angezeigt, bevor er sein Kaufangebot an die ÜSTRA verbindlich übermittelt. In der Übersicht „Prüfen“ werden die ausgewählte(n) Onlinefahrkarte(n), die erfassten Kundendaten sowie die angegebene/gewählte Zahlweise/Zahlungsart aufgeführt. Der Kunde kann seine Angaben prüfen und diese bzw. seine Fahrkartenauswahl über die Schaltflächen „ändern“ und „löschen“ entsprechend korrigieren. Ferner kann der Kunde seine Angaben im Bereich „Persönliche Daten“ des Kundenkontos über die Schaltfläche „Ergänzen oder ändern“ korrigieren. Nach Abgabe des Kaufangebotes durch Auswahl der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ kann der Kunde die Angaben zu seiner Bestellung nicht mehr ändern.
  5. Der Kunde kann vor Übermittlung des Kaufangebotes in der ÜSTRA App seine Angaben, die er im Rahmen eines Bestellvorgangs gemacht hat, prüfen. Hierzu wird dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs die Übersicht „Warenkorb“ angeboten, bevor er sein Kaufangebot an die ÜSTRA verbindlich übermittelt. Nach Übermittlung des Kaufangebotes durch Auswahl der entsprechenden Schaltfläche kann der Kunde die Angaben zu seiner Bestellung nicht mehr ändern. Der Kunde kann darüber hinaus auch ohne weitere Prüfung des Kaufangebots bzw. des Warenkorbs den Bestellvorgang beim sogenannten Quick-Checkout durch einmaliges Tippen/Wischen abschließen. Beim Einrichten des Quick-Checkouts und bei jeder weiteren Änderung müssen den AGB und die Datenschutzerklärung zugestimmt werden.
  6. Das Handyticket wird nach dem Kauf in der ÜSTRA App unter „Fahrkarten“ elektronisch gespeichert und steht dem Kunden zum Abruf bereit. Sofern das Handyticket am Kauftag / Erwerbstag gültig ist, wird es dort unter „Fahrkarten“ gespeichert, die erst zukünftig gültig sind, sind besonders gekennzeichnet. Bereits abgelaufene Handytickets werden 14 Tage lang unter „Abgelaufene Tickets“ gespeichert.
  7. In der ÜSTRA App gekauften Handytickets können nicht gesondert / separat gespeichert (als Download) oder ausgedruckt werden. Sie bleiben jedoch 12 Monate im Mobilitätsshop unter „Meine Bestellungen“ gespeichert. Aktuell oder zukünftig Handytickets mit einer Gültigkeit von nicht mehr als 1 Tag können dort auch als PDF heruntergeladen, ausgedruckt und als Printticket genutzt werden.
  8. Das über die ÜSTRA Website erworbene Deutschlandticket-Abonnement ist als Handyticket in der ÜSTRA App abrufbar, sofern dieses Abonnement nicht als Chipkarte bestellt wurde.
  9. Der Kunde / Nutzer ist für die Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit seines Handys, die notwendigen Vorsorge/Vorkehrungen gegen Missbrauch sowie für die Anzeige seines Handytickets verantwortlich. Nach Fahrtantritt erworbene Fahrkarten werden nicht anerkannt. Abo-Onlinefahrkarten, Onlinefahrkarten und Chipkarten sind ausschließlich nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig und nicht übertragbar (Ausnahme: ÜSTRA Monatskarte übertragbar).

3.5 Versand / Lieferung

Es obliegt dem Kunden, für eine ausreichende Hard- und Softwareausstattung zum Downloaden (Herunterladen), Anzeigen, Ausdrucken und ggf. Speichern der Onlinefahrkarte zu sorgen.

Kann der Nachweis der Onlinefahrkarte bei der Fahrkartenkontrolle wegen Versagens des Handys nicht erbracht werden (zum Beispiel wegen technischer Störungen, leerem Akku usw.) wird dies als Fahrt ohne gültige Fahrkarte nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen behandelt.

Auf der ÜSTRA Website gekauften Onlinefahrkarten werden dem Kunden unmittelbar nach dem Kauf im Bereich „Bestätigung“ als PDF-Datei zum Herunterladen („Ticket Download“) bereitgestellt. Ferner erhält der Kunde eine E-Mail mit einem Link zum Printticket. Der Link ist nur für die Gültigkeitsdauer des Onlinefahrkarte aktiv.

Wird die Onlinefahrkarte als Printticket (Ausdruck) verwendet / genutzt, muss dieser so ausgedruckt werden, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei lesbar und überprüfbar sind. Dieser Ausdruck kann als Fahrkarte verwendet werden.

Die Onlinefahrkarte als Printticket kann auch auf mobilen Endgeräten gespeichert und dann als Fahrkarte genutzt werden.

Darüber hinaus stehen gekaufte Onlinefahrkarten als Handytickets in der ÜSTRA App unter „Fahrkarte“ zur Verfügung und können auch in dieser Form als Fahrkarte verwendet werden.

Das Deutschlandticket Abonnement wird über die ÜSTRA App ausgestellt / ausgegeben, sofern keine Chipkarte bestellt wurde.

3.6 Zahlungsbedingungen

  1. Um den e-Payment-Service bei Onlinefahrkarten nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft registrieren (abweichend hiervon s. u. „Unregistrierter Kauf):

    • Name und vollständige Adresse
    • Geburtsdatum
    • E-Mail-Adresse
    • gewünschte Zahlart
    • Kontoverbindungen und International Bank Account Number (IBAN) (im Falle SEPA Lastschriftverfahren)
    • Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
    • PayPal-Daten (im Falle Bezahlung per PayPal)
    • Apple Pay-Daten (im Falle Bezahlung per Apple Pay)
    • Google Pay-Daten (im Falle Bezahlung per Google Pay)

    Es ist auch ein sogenannter „unregistrierter Kauf“ möglich. Der Kunde muss bei jedem Kauf alle für die Onlinefahrkartenkonfiguration elementaren Informationen sowie die Zahlungsdaten eingeben (Ausnahme: Bezahlung mit PayPal Express, Apple Pay oder Google Pay). Die Zahlarten "SEPA-Lastschrift" und "Kreditkarte" stehen beim unregistrierten Kauf nicht zur Verfügung.

    Die Onlinefahrkarte wird im Gegensatz zum registrierten Kauf ausschließlich in der ÜSTRA App auf dem Endgerät gespeichert. Ein Übertragen auf andere Geräte bei Verlust oder leerem Akku ist aufgrund der nicht erfolgten Registrierung/Zuordnung zu einem Kundenkonto nicht möglich. Bei Löschen/Deinstallieren der ÜSTRA App vom Endgerät ist ein Wiederherstellen der Onlinefahrkarte nicht mehr möglich.

  2. Die ÜSTRA bedient sich zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn (nachfolgend „LogPay“). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an den genannten Dienstleister übermittelt. Die Zahlungsdaten für die Vertragsabwicklung werden ausschließlich beim Dienstleister Logpay gespeichert.

    Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Onlinefahrkarten erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren (insbesondere Ansprüche aus Verzug sowie Ersatz von Rücklastschriftgebühren) verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

3.7 Bezahlverfahren für Onlinefahrkarten

  1. Die Abrechnung der gekauften Onlinefahrkarten über das Kreditkartenverfahren ist mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

    Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst:

    • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
    • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder AMEX)
    • Nummer der Kreditkarte
    • Ablaufdatum der Kreditkarte
    • CVC-Code der Kreditkarte
    • ggf. 3D-Secure Passwort

    und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

    LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann, die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

    Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

    Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D-Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D-Secure-Verfahren“ nicht oder noch nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D-Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, wird dieser Punkt automatisch übersprungen.

    Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Onlinetickets die angefallenen Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

    Die gekauften Onlinefahrkarten erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde im Mobilitätshop unter („Meine Bestellungen“) einsehen und abrufen.

  2. Für die Zahlung per PayPal benötigt der Kunde ein PayPal-Konto, in welchem er seine Zahl- und Versandinformationen hinterlegt hat. Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Beim unregistrierten Kauf wird der Kunde dann im Browser auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt, und die Zahlung bestätigt. Kunden, die sich für die Nutzung des Mobilitätsshops registriert haben, schließen bei der Hinterlegung von PayPal als Bezahlmittel eine Abbuchungsvereinbarung mit Logpay zum Erwerb von Fahrkarten („Billing Agreement“), unter welcher das PayPal-Konto des Kunden mit den fälligen Forderungen aus dem Fahrkartenkauf belastet wird. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.

    Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von PayPal bzw. den von PayPal eingesetzten Dienstleistern in der jeweils aktuellen Fassung.

  3. Für die Bezahlung mittels Google Pay ist es erforderlich, dass der Kunde in der Google Pay App ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der ÜSTRA App Google Pay als Zahlart aus. Vor der Zahlung kann der Kunde seine Bestellung noch einmal überprüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde die Fahrkarte über die ÜSTRA App ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.
    Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von Google zur Nutzung von Google Pay bzw. den von Google eingesetzten Dienstleistern in der jeweils aktuellen Fassung.
  4. Für die Bezahlung mittels Apple Pay ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der ÜSTRA App Apple Pay als Zahlart aus. Vor der Zahlung kann der Kunde seine Bestellung noch einmal überprüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde die Fahrkarte über die ÜSTRA App ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von Apple zur Nutzung von Apple Pay bzw. den von Apple eingesetzten Dienstleistern in der jeweils aktuellen Fassung.
  5. Der Kunde kann sich nach erfolgreicher Bestellung einen Kaufbeleg über die ÜSTRA App per E-Mail zuschicken lassen. Der Kaufbeleg gilt nicht als Fahrtberechtigung.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, IBAN) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular (SEPA-Lastschriftmandat) im Onlineshop einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung mindestens zwei (2) Bankarbeitstage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
    Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte die SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Kunden zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
  7. Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen AGB auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
    Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für das SEPA-Lastschriftverfahren vorliegt.
  8. Kunden, die für das Lastschriftverfahren gesperrt sind, sind von der Teilnahme an dem Lastschriftverfahren ausgeschlossen.

4. Datenschutz

Die mit der Bestellung verbundenen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen der ÜSTRA verarbeitet. Informationen können in Datenschutzinformationen zum Mobilitätsshop und Datenschutzhinweise für Abonnementkunden eingesehen werden.

5. Haftung

  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die ÜSTRA entsprechend den gesetzlichen Regelungen.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ÜSTRA – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten)– nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der ÜSTRA jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstandes sind, sind dementsprechend nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typisch und vorhersehbar sind.
  3. Die Beschränkungen aus Absatz 2 gelten nicht:
    a) für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit;
    b) für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
    c) soweit die ÜSTRA einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware bzw. eines Werkes übernommen hat.
  4. Die sich aus diesem § 5 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 3 (i) hinsichtlich aller Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, und (ii) auch bei Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, deren Verschulden die ÜSTRA nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
  5. Die Einschränkungen aus diesem § 5 gelten vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 4 auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ÜSTRA, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

6. Sonstiges

  1. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Internets kann eine jederzeitige Verfügbarkeit der ÜSTRA Website oder der ÜSTRA App nicht gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere auch für die Verfügbarkeit der digitalen Darstellung der Onlinefahrkarten in der ÜSTRA App.
  2. Dem Kunden ist bekannt, dass ihm ggf. Kosten für die digitale Darstellung von Onlinefahrkarten oder des Deutschlandtickets in der ÜSTRA App für die notwendige Telekommunikation (z. B. Datenübermittlung über Mobilfunk) entstehen können.
  3. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Vereinbarungen nicht.
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr. Unberührt hiervon bleiben die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  5. Anfragen, die sich auf die Bestellungen oder den Erwerb von Onlinefahrkarten beziehen können an das ÜSTRA Servicecenter gerichtet werden:
    ÜSTRA Servicecenter
    Karmarschstraße 30/32
    30159 Hannover
    Telefon: (0511) 16 68 0
    E-Mail: info@uestra.de

7. Schlichtungsklausel – Informationen zur Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.

Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit einem Beförderungsvertrag und/oder mit dem Kauf eines Print- und/oder Handytickets mit der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft haben Sie die Möglichkeit, sich an SNUB (Nahverkehr-Schlichtungsstelle) als Verbraucherschlichtungsstelle (http://www.nahverkehr-snub.de, SNUB – Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle, Postfach 6025, 30060 Hannover) zu wenden. Näheres regelt die Verfahrensordnung der Verbraucherschlichtungsstelle.