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Allgemeine Geschäftsbedingungen Mobilitätsshop

Stand: 04.05.2023

Im Interesse der Lesbarkeit verzichten wir darauf, in jedem Fall explizit die weibliche und die männliche Form einer Bezeichnung zu verwenden, und benutzen nur das sogenannte generische Maskulinum, das heißt den verallgemeinernden, grammatikalisch männlichen Begriff. Er umfasst, ohne jegliche Diskriminierung, alle Geschlechter.

Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (nachfolgend „ÜSTRA“) betreibt im Rahmen der Zusammenarbeit der im Gebiet der Großraum-Verkehr Hannover GmbH (nachfolgend „GVH“) tätigen Verkehrsunternehmen im Internet den Mobilitätsshop, über den der Kunde Fahrkarten für das GVH-Tarifgebiet kaufen und Zugang zu Sonderkonditionen bei Kooperationspartnern der ÜSTRA (nachfolgend „weitere Mobilitätsangebote“) erhalten kann. Der Mobilitätsshop ist über die Mein GVH App sowie auch auf shop.gvh.de erreichbar.

Kundenvertragspartner ist, soweit nichts Gegenteiliges geregelt ist, die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover, Sitz der Gesellschaf: Hannover, eingetragen beim Handelsregister Amtsgericht Hannover unter HRB 37 91, USt.-Id.-Nr.: DE 811 11 61 76.

Vertragspartner des Beförderungsvertrages ist das Verkehrsunternehmen, dessen Beförderungsmittel in Anspruch genommen werden. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des GVH in der jeweils aktuellen Fassung.

§ 1 Allgemeines; Leistungsbeschreibung

  1. Kunden können im Mobilitätsshop die dort aufgeführten Fahrkarten erwerben.
    Die zu erwerbenden Fahrkarten werden im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „diese AGB“ oder „AGB Mobilitätsshop“) als „Onlinetickets“ bezeichnet. Die Onlinetickets können über den Mobilitätsshop zum Selbstausdruck (Printtickets) oder elektronisch zur Bereitstellung auf einem mobilen Endgerät (Handytickets) bezogen werden. Ein Postversand erfolgt nicht.
    Zudem können die Onlinetickets über die Mein GVH App („App“) angezeigt und verwaltet werden.

    Darüber hinaus bietet der Mobilitätsshop dem Kunden Zugang zu Sonderkonditionen bei Kooperationspartnern der ÜSTRA (vgl. § 4). Der Kunde kann zum Erhalt dieser Sonderkonditionen weitere Verträge mit Kooperationspartnern der ÜSTRA schließen. Entscheidet sich der Kunde hierzu, schließt er den Vertrag unmittelbar mit dem oder den jeweils im Mobilitätsshop ausgewählten Kooperationspartner(n), nämlich der stadtmobil Hannover GmbH, Karmarschstr. 30-32, 30159 Hannover für das Mobilitätsangebot „CarSharing“ oder der Hallo Taxi 3811 GmbH, Isernhagener Str. 20, 30161 Hannover für das Mobilitätsangebot „Taxi“.

    Ein Anspruch des Kunden auf Gewährung der Sonderkonditionen besteht nur gegenüber dem jeweiligen Kooperationspartner als Vertragspartner des Kunden und Leistungserbringer. Es besteht weder ein Anspruch des Kunden gegenüber der ÜSTRA auf Einräumung der konkreten Sonderkonditionen durch die Kooperationspartner, noch wird durch die Eröffnung der Zugangsmöglichkeit ein unmittelbares Recht des Kunden auf die Inanspruchnahme gegenüber der ÜSTRA im Rahmen eines Vertrages zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB) begründet.
  1. Soweit diese AGB für den Verkauf von Onlinetickets im Mobilitätsshop gelten, ergänzen sie die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen im GVH in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
    Des Weiteren regeln diese AGB den Zugang zu Sonderkonditionen für die weiteren Mobilitätsangebote. Der Vertrag über die Durchführung der weiteren Mobilitätsangebote kommt ausschließlich mit dem jeweiligen Kooperationspartner zustande. Insoweit gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kooperationspartners.

  2. Diese AGB sowie die im Rahmen dieser AGB erwähnten weiteren Allgemeinen Geschäfts- und/oder Angebotsbedingungen können über die folgenden Links jeweils in ihrer aktuellen Fassung abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden:

    - Allgemeine Geschäftsbedingungen Mobilitätsshop 
    - Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen im GVH
    - Allgemeine Geschäftsbedingungen stadtmobil (im Folgenden „AGB stadtmobil“)
    - Besondere Bedingungen stadtmobil für Kunden des Mobilitätsshops (im Folgenden „BB stadtmobil“)
    - Besondere Bedingungen Taxi für Kunden des Mobilitätsshops (im Folgenden „BB Taxi“)
    - Datenschutzerklärung Mobilitätsshop
    - Datenschutzerklärung Abo-Online
    - Allgemeine Geschäftsbedingungen Abo-Online

§ 2 Kunden-Login

  1. Zur Nutzung des Mobilitätsshops benötigt der Kunde ein Kunden-Login (abweichend hiervon § 5 Ziff. 1b „Unregistrierter Kauf“). Ein Kunden-Login darf nur von Kunden, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, eingerichtet werden. Die Einrichtung des Kunden-Logins ist für den Kunden kostenlos. Die ÜSTRA kann die Einrichtung bzw. die Nutzung des Kundenkontos nur bei gegebenem Anlass verweigern.
  2. Der Kunde erhält nach Eingabe der erforderlichen persönlichen Daten einen Benutzernamen (E-Mail-Adresse des Kunden) sowie das von ihm gewählte persönliche Passwort zugeordnet. Ferner erhält der Kunde von der ÜSTRA eine Registrierungsnummer. Danach kann sich der Kunde im Mobilitätsshop in sein Kundenkonto mit seinem Benutzernamen und seinem Passwort einloggen. Aus Sicherheitsgründen ist das Passwort geheim zu halten und sollte in regelmäßigen Abständen im Bereich „Zugangsdaten“ des Kundenkontos geändert werden. Der Kunde ist verpflichtet, die ÜSTRA umgehend zu informieren, falls Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Dritter sein Kundenkonto missbraucht hat.

  3. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Bei Änderung dieser Daten ist der Kunde verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten umgehend zu aktualisieren. Kommt der Kunde dieser Informationspflicht nicht nach, hat er die der ÜSTRA dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu tragen.

  4. Der Zugang des Kunden zum Mobilitätsshop wird automatisch gesperrt, wenn der Kunde das Passwort fünf Mal hintereinander falsch eingegeben hat. Der Kunde kann seinen Zugang zum Mobilitätsshop in einem solchen Fall entsperren, indem er ein neues Passwort über die „Passwort vergessen?“-Funktion anfordert.

  5. Die ÜSTRA behält sich das Recht vor, das Kundenkonto zu sperren oder zu löschen und den Kunden von der weiteren Nutzung des Mobilitätsshops auszuschließen, wenn der Kunde bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat, im Zusammenhang mit dem Mobilitätsshop gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB oder andere anwendbare Vertragsbedingungen verletzt oder ein anderer wichtiger Grund (insbesondere wenn eine Lastschrift unberechtigt vom Kunden zurückgegeben wird oder der Einzug einer fälligen Forderung bei dessen Kreditinstitut aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitert) gegeben ist.

  6. Der Kunde kann sein Kundenkonto jederzeit durch Übersendung einer E-Mail an mobilitaetsshop@uestra.de löschen lassen. Die Absenderadresse dieser E-Mail muss identisch mit der für das Kundenkonto angegebenen E-Mail-Adresse sein, um eine Verifizierung sicherzustellen.

  7. Mit Löschung oder während einer Sperrung des Kundenkontos ist der Kunde nicht berechtigt, den Mobilitätsshop zu benutzen. Bereits gekaufte Onlinetickets verlieren ihre Gültigkeit nicht. Über den Mobilitätsshop abgeschlossene, noch nicht vollständig erfüllte Verträge zu weiteren Mobilitätsangeboten (insbesondere CarSharing-Rahmenvertrag) bleiben von der Löschung oder Sperrung des Kundenkontos unberührt. Die ÜSTRA und die Kooperationspartner haben aber das Recht, solche Verträge außerordentlich zu kündigen. 

§ 3     Onlinetickets

  1. Erwerb von Onlinetickets 

    a) Bestellungen können nur von Kunden getätigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kunden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können zwar die App nutzen bzw. ein Konto einrichten, um die Onlinetickets dort anzuzeigen. Die Bestellung hingegen erfolgt ausschließlich über Volljährige.

    b) Die Darstellung der Onlinetickets im Mobilitätsshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung der ÜSTRA an den Kunden zum Erwerb dar. Der Kunde unterbreitet der ÜSTRA ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im sogenannten Warenkorb befindlichen Onlinetickets, indem er zum Ende des Bestellvorgangs diese AGB akzeptiert sowie die Datenschutzerklärung Mobilitätsshop (abweichend hiervon § 6 Ziff. 4) zur Kenntnis nimmt und das Angebot durch Auswahl der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ an die ÜSTRA übermittelt („Kaufangebot“). Die ÜSTRA bestätigt dem Kunden die Übermittlung des Kaufangebotes durch Weiterleitung in den Bereich „Bestätigung“, wo Einzelheiten zum Kaufangebot zusammengefasst wiedergegeben werden und der Kunde durch Aktivierung der Schaltfläche „Ticket Download“ das Onlineticket zur weiteren Verwendung als PDF-Datei herunterladen kann (nur bei Buchung im Web). Bei Buchung über die App erfolgt die Darstellung in der Ticketübersicht innerhalb der App. Ergänzend erhält der Kunde per E-Mail eine Eingangsbestätigung zu seinem Kaufangebot. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebotes dar. Die Annahme des Kaufangebotes (Vertragsschluss) durch die ÜSTRA erfolgt ausschließlich durch das Zur-Verfügung-Stellen des Onlinetickets als Handy- und/oder Printticket.

    c) Der Vertragstext wird von der ÜSTRA nicht gesondert gespeichert. Diese AGB, die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen im GVH sowie die Datenschutzerklärung Mobilitätsshop können unter www.gvh.de/ nur in der jeweils aktuellen Fassung eingesehen werden. Der Kunde sollte daher von der Möglichkeit der Speicherung der Eingangsbestätigung sowie dieser AGB, der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen im GVH und der Datenschutzerklärung Gebrauch machen (vgl. § 1 Ziff. 4).

    Eine Übersicht über die Onlineticket-Bestellungen der letzten 12 Monaten stehen dem Kunden in seinem Kundenkonto zur Verfügung.

    d) Bei Buchung im Web kann der Kunde vor Übermittlung des Kaufangebotes gemäß Ziff. 1 a) seine Angaben, die er im Rahmen eines Bestellvorgangs gemacht hat, ändern. Hierzu wird dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs die Übersicht „Prüfen“ angeboten, bevor er sein Kaufangebot an die ÜSTRA verbindlich übermittelt. In der Übersicht „Prüfen“ werden das bzw. die ausgewählte(n) Onlineticket(s), die erfassten Kundendaten sowie die angegebene/gewählte Zahlweise aufgeführt. Der Kunde kann seine Angaben prüfen und diese bzw. seine Ticketauswahl über die Schaltflächen „ändern“ und „löschen“ entsprechend korrigieren. Ferner kann der Kunde seine Angaben im Bereich „Persönliche Daten“ des Kundenkontos über die Schaltfläche „Ergänzen oder ändern“ korrigieren. Nach Übermittlung des Kaufangebotes durch Auswahl der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ kann der Kunde die Angaben zu seiner Bestellung nicht mehr ändern.
  1. Bereitstellung und Nutzung von Onlinetickets

    a) Es obliegt dem Kunden, für eine ausreichende Hard- und Softwareausstattung zum Downloaden, Anzeigen, Ausdrucken und ggf. Speichern der Onlinetickets zu sorgen. Die im Web gekauften Onlinetickets werden dem Kunden unmittelbar nach dem Kauf im Bereich „Bestätigung“ als PDF-Datei zum Herunterladen („Ticket Download“) bereitgestellt. Ferner erhält der Kunde eine E-Mail mit einem Link zum Printticket. Der Link ist nur während der Gültigkeit des Onlinetickets aktiv. Dem Kunden stehen gültige Onlinetickets auch im Bereich „Meine Bestellungen“ zur Verfügung. 6er-Karten, Wochen-, Monats- und Jahreskarten werden ausschließlich als Handytickets ausgegeben.

    b) Wird das Onlineticket als Printticket verwendet, ist es in Originalgröße so auszudrucken, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei lesbar und überprüfbar sind. Es kann dann als Fahrkarte verwendet werden. Andernfalls gilt es als ungültige Fahrkarte gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Teil A der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen im GVH.

    c) Das Onlineticket (PDF-Datei) kann auch auf mobilen Endgeräten (Smartphones und Tabletcomputern) gespeichert und dann als Fahrkarte genutzt werden. Darüber hinaus werden gekaufte Onlinetickets als Handytickets in der App (§ 6) unter „Tickets“ zur Verfügung gestellt und können in dieser Form ebenfalls als Fahrkarte verwendet werden.

 § 4 Weitere Mobilitätsangebote

  1. Allgemein

    a) Die ÜSTRA ermöglicht ihren Kunden den Zugang zu Sonderkonditionen ihrer Kooperationspartner. Hierzu muss der Kunde den Zugang über den Mobilitätsshop jeweils unter „Mein Mobilitätsmix“ aktivieren.

    b) Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Kooperationspartnern und jeweils aktuell erhältlichen Sonderkonditionen finden sich im Mobilitätsshop in der „Produktübersicht“ unter „CarSharing“ und „Taxi“. Die Vergünstigungen der Kooperationspartner sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Für den Fall, dass diese ihre Sonderkonditionen ändern oder einstellen, kann die ÜSTRA die entsprechende Zugangsmöglichkeit für den Kunden jederzeit ändern oder einstellen. Die ÜSTRA ist jederzeit berechtigt, den Kreis der Kooperationspartner zu erweitern oder zu begrenzen (beispielsweise im Falle der Beendigung einer Kooperation mit einem Kooperationspartner) oder die weiteren Mobilitätsangebote insgesamt einzustellen.

    c) Der Zugang zu Sonderkonditionen der Kooperationspartner wird nur registrierten Kunden des Mobilitätsshops persönlich ermöglicht. Die Übertragbarkeit des Zugangsrechts ist ausgeschlossen.

    d) Die Leistung ist direkt beim Kooperationspartner zu beauftragen. Ein Anspruch auf Gewährung der konkreten Sonderkondition besteht ausschließlich gegenüber dem Kooperationspartner.

    e) Dem Kunden wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sonderkonditionen gegenüber dem Kooperationspartner eröffnet, indem er seinen Namen und seine Kundennummer gegenüber dem Kooperationspartner vor Bestellung angibt. Die von den Kooperationspartnern gewährten Sonderkonditionen sind nicht mit weiteren Aktionsangeboten oder Preisvorteilen des Kooperationspartners kombinierbar und – sofern nicht ausdrücklich anders zugesichert – nicht übertragbar.

    f) Die Leistung der ÜSTRA beschränkt sich darauf, dem Kunden die grundsätzliche Zugangsmöglichkeit zu Sonderkonditionen gegenüber Kooperationspartnern zu eröffnen sowie die Leistungen der Kooperationspartner gegenüber dem Kunden im Auftrag der Kooperationspartner abzurechnen (vgl. § 5 Ziff. 2).

    g) Damit der Kunde gegenüber den Kooperationspartnern nach der Registrierung im Mobilitätsshop Zugang zu den Sonderkonditionen hat, muss die ÜSTRA Kundendaten an den Kooperationspartner weitergeben. Näheres hierzu regelt die Datenschutzerklärung Mobilitätsshop.

  2. Taxi

    a) Für die Aktivierung des Mobilitätsangebotes „Taxi“ muss der Kunde die AGB Mobilitätsshop, die BB Taxi sowie die Datenschutzerklärung Mobilitätsshop akzeptieren und die Aktivierung durch Auswahl der Schaltfläche „Kostenlos bestellen“ abschließen. Die ÜSTRA bestätigt dem Kunden die Aktivierung durch die Mitteilung „Vielen Dank für die Bestellung“.

    b) Der Kunde kann vor der Aktivierung gemäß Buchst. a) seine Angaben, die er im Rahmen der Aktivierung gemacht hat, ändern. Hierzu wird dem Kunden vor Abschluss der Aktivierung eine „Bestellübersicht“ angeboten. In dieser werden die vom Kunden angegebene Rechnungsadresse und Zahlart aufgeführt. Der Kunde kann seine Angaben prüfen und über die Schaltflächen „Ändern“ entsprechend korrigieren. Darüber hinaus wird in der „Bestellübersicht“ das ausgewählte weitere Mobilitätsangebot aufgeführt.

    c) Die Nutzung des Mobilitätsangebotes „Taxi“ erfolgt durch die Buchung einzelner Taxifahrten durch den Kunden (Einzelverträge). Diese Einzelverträge können ausschließlich direkt mit dem Kooperationspartner abgeschlossen werden.

  3. CarSharing

    a) Für die Aktivierung des Mobilitätsangebotes „CarSharing“ muss der Kunde die AGB Mobilitätsshop, die AGB stadtmobil, die BB stadtmobil sowie die Datenschutzerklärung Mobilitätsshop akzeptieren und die Aktivierung durch die Auswahl der Schaltfläche „Kostenlos bestellen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“ (sofern kostenpflichtige Optionen ausgewählt wurden) abschließen. Für die Nutzung des Mobilitätsangebotes „CarSharing“ muss der Kunde zusätzlich zur Aktivierung einen Rahmenvertrag mit dem Kooperationspartner schließen, um über weitere Einzelverträge Fahrzeuge buchen zu können. Insoweit gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kooperationspartners. In Bezug auf den Rahmenvertrag gibt der Kunde bereits mit der Aktivierung des weiteren Mobilitätsangebotes über den Mobilitätsshop verbindlich ein Angebot auf Abschluss des Rahmenvertrages mit dem Kooperationspartner ab. Die ÜSTRA wird nur als Erklärungsbote für den Kooperationspartner tätig und ist ansonsten weder am Rahmenvertrag noch an Einzelverträgen beteiligt.

    b) Die Darstellung des Mobilitätsangebotes „CarSharing“ stellt kein rechtlich verbindliches Angebot des Kooperationspartners dar, sondern eine Aufforderung des Kooperationspartners zur Abgabe eines Angebotes zum Abschluss eines CarSharing-Rahmenvertrages durch den Kunden („Vertragswunsch“). Der Kunde unterbreitet dem Kooperationspartner seinen Vertragswusch, indem er zum Ende der Aktivierung des weiteren Mobilitätsangebotes die AGB Mobilitätsshop, die AGB des Kooperationspartners, die BB stadtmobil sowie die Datenschutzerklärung Mobilitätsshop akzeptiert und den Vertragswunsch durch Auswahl der Schaltfläche „Kostenlos bestellen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“ (sofern kostenpflichtige Optionen ausgewählt wurden) an die ÜSTRA übermittelt. Die ÜSTRA bestätigt dem Kunden die Übermittlung des Vertragswunsches durch die Mitteilung „Vielen Dank für die Bestellung“. Ergänzend erhält der Kunde per E-Mail eine Eingangsbestätigung zu seinem Vertragswunsch. Die Annahme des Vertragswunsches erfolgt durch eine weitere E-Mail des Kooperationspartners. Hierdurch ist der CarSharing-Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner zustande gekommen und das Mobilitätsangebot „CarSharing“ aktiviert.

    c) Der Vertragstext des Rahmenvertrages wird nicht gesondert gespeichert. Der Kunde sollte daher von der Möglichkeit der Speicherung der Eingangsbestätigung sowie der AGB Mobilitätsshop, der AGB des Kooperationspartners, der BB stadtmobil sowie der Datenschutzerklärung Mobilitätsshop Gebrauch machen (vgl. § 1 Ziff. 4).

    d) Der Kunde kann vor Übermittlung des Vertragswunsches gemäß Buchst. b) seine Angaben, die er im Rahmen der Aktivierung gemacht hat, ändern. Hierzu wird dem Kunden im Rahmen der Aktivierung eine „Bestellübersicht“ angeboten, bevor er seinen Vertragswunsch an die ÜSTRA verbindlich übermittelt. In der „Bestellübersicht“ werden die vom Kunden angegebene Rechnungsadresse und Zahlart aufgeführt. Der Kunde kann diese Angaben prüfen und entsprechend korrigieren. Darüber hinaus wird in der „Bestellübersicht“ das ausgewählte weitere Mobilitätsangebot aufgeführt. Über die Schaltfläche „Abbrechen“ kann der Kunde den Aktivierungsprozess abbrechen. Nach Übermittlung des Vertragswunsches durch Auswahl der Schaltfläche „Kostenlos bestellen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“ (sofern kostenpflichtige Optionen ausgewählt wurden) kann der Kunde die Angaben zu seiner Bestellung nicht mehr ändern.

 § 5     Zahlungsweisen und Abrechnungen 

  1. Onlinetickets

    a) Allgemeines:
    Die ÜSTRA bedient sich zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen des IT-Dienstleisters eos.uptrade GmbH, Schanzenstraße 70, 20357 Hamburg und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn (nachfolgend „LogPay“). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an den genannten Dienstleister übermittelt.
    Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Onlinetickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren (insbesondere Ansprüche aus Verzug sowie Ersatz von Rücklastschriftgebühren) verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

    b) Anmeldung: 
    Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft registrieren (abweichend hiervon s. u. „Unregistrierter Kauf):
    - Anrede
    - Name und vollständige Adresse
    - Geburtsdatum
    - E-Mail-Adresse
    - gewünschte Zahlart
    - Kontoverbindungen und International Bank Account Number (IBAN) (im Falle SEPA Lastschriftverfahren)
    - Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
    - PayPal-Daten (im Falle Bezahlung per PayPal)
    - Apple Pay-Daten (im Falle Bezahlung per Apple Pay)
    - Google Pay-Daten (im Falle Bezahlung per Google Pay)

    Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich (Kundenkonto) entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

    Es ist auch ein sogenannter „Unregistrierter Kauf“ möglich. Der Kunde muss bei jedem Kauf alle für die Onlineticketkonfiguration elementaren Informationen sowie die Zahlungsdaten eingeben (Ausnahme: Bezahlung mit PayPal Express, Apple Pay oder Google Pay). Das Onlineticket wird im Gegensatz zum registrierten Kauf ausschließlich in der App auf dem Endgerät gespeichert. Ein Übertragen auf andere Geräte bei Verlust oder leerem Akku ist aufgrund der nicht erfolgten Registrierung/Zuordnung zu einem Kundenkonto nicht möglich. Bei Löschen/Deinstallieren der App vom Endgerät ist ein Wiederherstellen der Onlinetickets nicht mehr möglich. Beim „Unregistrierten Kauf“ steht das Bezahlverfahren „SEPA-Lastschriftverfahren“ nicht zur Verfügung.

    c) Zahlung:
    Für die Zahlung der gebuchten Onlinetickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Mit Zustimmung zu diesen AGB erklärt der Kunde, dass er zum Zeitpunkt des Kaufvertrags über 18 Jahre alt und somit voll geschäftsfähig ist. 

    d) Zahlarten und Abrechnung:
    Der Kunde kann für Bestellungen im Mobilitätshop zwischen folgenden Zahlarten wählen:

    - Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren (nur für registrierte Kunden)
    - Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express (AMEX))
    - Zahlung über PayPal
    - Zahlung über Apple Pay
    - Zahlung über Google Pay

    Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Bezahlverfahren besteht nicht.

    e) Einzug:
    Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Onlinetickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Onlineticket-Käufe (nachfolgend „Umsatzübersicht“) ist ausschließlich elektronisch über den Mobilitätsshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

    f) Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:
    Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und seine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Onlineticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit seiner Zustimmung zu diesen AGB LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen.

    Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, IBAN) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular (SEPA-Lastschriftmandat) im Mobilitätsshop einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung mindestens zwei (2) Bankarbeitstage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

    Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte die SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Kunden zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

    Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

    Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für das SEPA-Lastschriftverfahren vorliegt.
    Kunden, die für das Lastschriftverfahren gesperrt sind, sind von der Teilnahme an dem Lastschriftverfahren ausgeschlossen.

    g) Zahlung per Kreditkarte:
    Die Abrechnung der gekauften Onlinetickets über das Kreditkartenverfahren ist mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

    Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst:
    - Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
    - Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder AMEX)
    - Nummer der Kreditkarte
    - Ablaufdatum der Kreditkarte
    - CVC-Code der Kreditkarte
    - ggf. 3D-Secure Passwort

    und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

    LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann, die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

    Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

    Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D-Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D-Secure-Verfahren“ nicht oder noch nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D-Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, wird dieser Punkt automatisch übersprungen.

    Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Onlinetickets die angefallenen Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

    Die gekauften Onlinetickets erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde im Mobilitätshop unter („Meine Bestellungen“) einsehen und abrufen.

    h) Zahlung per PayPal:
    Für die Zahlung per PayPal benötigt der Kunde ein PayPal-Konto, in welchem er seine Zahl- und Versandinformationen hinterlegt hat. Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Beim unregistrierten Kauf wird der Kunde dann im Browser auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt, und die Zahlung bestätigt. Kunden, die sich für die Nutzung des Mobilitätsshops registriert haben, schließen bei der Hinterlegung von PayPal als Bezahlmittel eine Abbuchungsvereinbarung mit Logpay zum Erwerb von Tickets („Billing Agreement“), unter welcher das PayPal-Konto des Kunden mit den fälligen Forderungen aus dem Fahrkartenkauf belastet wird. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.

    Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von PayPal bzw. den von PayPal eingesetzten Dienstleistern in der jeweils aktuellen Fassung.

    i) Zahlung per Google Pay
    Für die Bezahlung mittels Google Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in der Google Pay App ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der Mein GVH App Google Pay als Zahlart aus. Vor der Zahlung kann der Kunde seine Bestellung noch einmal überprüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.
    Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von Google zur Nutzung von Google Pay bzw. den von Google eingesetzten Dienstleistern in der jeweils aktuellen Fassung.

    j) Zahlung per Apple Pay
    Für die Bezahlung mittels Apple Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der Mein GVH App Apple Pay als Zahlart aus. Vor der Zahlung kann der Kunde seine Bestellung noch einmal überprüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.
    Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von Apple zur Nutzung von Apple Pay bzw. den von Apple eingesetzten Dienstleistern in der jeweils aktuellen Fassung.

    k) Kaufbeleg
    Der Kunde kann sich nach erfolgreicher Bestellung einen Kaufbeleg über die App per E-Mail zuschicken lassen. Der Kaufbeleg gilt nicht als Fahrtberechtigung.

  2. Weitere Mobilitätsangebote 

    a) Bei Inanspruchnahme der weiteren Mobilitätsangebote steht dem Kunden als Zahlart ausschließlich das SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung. Die ÜSTRA ist ermächtigt, den Forderungseinzug für die weiteren Mobilitätsangebote im eigenen Namen vorzunehmen. Ein Verkauf oder eine Abtretung der Forderung erfolgt nicht.

    b) Den Forderungseinzug nimmt für die weiteren Mobilitätsangebote die cantamen GmbH, Am Hohen Ufer 3A, 30159 Hannover (nachfolgend „cantamen“) im Namen der ÜSTRA vor. Der Forderungseinzug erfolgt monatlich für die im Vormonat entstandenen und fällig gewordenen Forderungen.

    c) Das SEPA-Lastschriftverfahren steht nur voll geschäftsfähigen Personen, insbesondere Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Ansonsten haben beschränkt geschäftsfähige Personen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter einzuholen.

    d) Für das SEPA-Lastschriftverfahren sind personenbezogene Daten (Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung erforderlich. Der Kunde ermächtigt cantamen mit seiner Zustimmung zu diesen AGB, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von cantamen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein angegebenes Konto über ausreichende Deckung verfügt.

    e) Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, IBAN) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular (SEPA-Lastschriftmandat) einzutragen. Der Kunde erhält eine Vorabankündigung (Prenotification) über Einziehungstag und ‑betrag mindestens zwei (2) Bankarbeitstage vor Einzug der Forderung. Die Vorabankündigung ist in der Rechnung zu den einzuziehenden Forderungen enthalten. Der Einzug der Forderungen erfolgt durch cantamen innerhalb von drei (3) Bankarbeitstagen nach dem in der Vorabankündigung genannten Einziehungstag.

    f) Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Mandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers, dem Gläubiger und cantamen erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an mobishop@cantamen.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an cantamen postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

    g) Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über eine ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine Lastschrift unberechtigt vom Kunden zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, so ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung bzw. für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag das jeweils gültige Bearbeitungsentgelt sowie die anfallenden Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters spätestens nach 14 Werktagen eingezogen werden können. Gleichzeitig kann das Kundenkonto für die weitere Nutzung von Mobilitätsangeboten gesperrt werden. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass die Kosten für die Rückbuchung überhaupt nicht angefallen oder wesentlich niedriger seien als das Bearbeitungsentgelt. Die Ansprüche auf Rücklastschriftgebühr sowie auf Erstattung von Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters stehen unmittelbar cantamen zu. Selbstzahlungen wie bspw. Überweisungen durch den Kunden werden nicht akzeptiert.

    h) Scheitert der Einzug, erfolgt die weitere Durchsetzung der Forderungen, die unmittelbar aufgrund der Inanspruchnahme von Leistungen der Kooperationspartner gemäß § 4 entstanden sind, durch den Kooperationspartner oder durch von ihm anderweitig Beauftragte. Ansprüche auf Rücklastschriftgebühr sowie auf Erstattung von Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters des Kunden werden weiter von cantamen durchgesetzt.

 § 6     Mein GVH App

  1. Der Mobilitätsshop kann auch über die App genutzt werden. Die Nutzungsmöglichkeiten der App umfassen den Kauf von Onlinetickets sowie den beschränkten Zugang zum Kunden-Login zur Verwaltung von Daten gemäß § 2 (Änderung persönlicher Daten, Kontoverbindung und Passwort). Der Kunde hat über die App keine Möglichkeit, sich für die weiteren Mobilitätsangebote gemäß § 4 zu registrieren oder den von ihm ausgewählten Mobilitätsmix zu bearbeiten.

  2. Für die Nutzung des Mobilitätsshops über die App gelten diese AGB. Im Übrigen gelten die unter § 6 näher definierten (Nutzungs-) Bedingungen. Es obliegt dem Kunden, für eine ausreichende Hard- und Softwareausstattung zur Nutzung der App zu sorgen.

  3. Onlinetickets (außer Deutschlandtickets, welches ausschließlich über das MeinAbo-Portal bestellt werden kann) können in der App nur als Handytickets erworben werden. Die Darstellung der buchbaren Handytickets in der App stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung der ÜSTRA an den Kunden zum Erwerb dar. Der Kunde unterbreitet der ÜSTRA ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über das/die ausgewählte/n Handyticket/s, indem er zum Ende des Bestellvorgangs diese AGB akzeptiert, die Datenschutzerklärung Mobilitätsshop akzeptiert und das Angebot durch Auswahl der entsprechenden Schaltfläche an die ÜSTRA übermittelt („Kaufangebot“. Die ÜSTRA bestätigt dem Kunden die Übermittlung und die Annahme des Kaufangebotes durch den Hinweis „Sie haben Ihr Ticket erfolgreich gekauft/ bestellt“). Ergänzend erhält der Kunde per E-Mail eine Bestätigung zu seiner Bestellung.

  4. Der Kunde kann vor Übermittlung des Kaufangebotes seine Angaben, die er im Rahmen eines Bestellvorgangs gemacht hat, prüfen. Hierzu wird dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs die Übersicht „Warenkorb“ angeboten, bevor er sein Kaufangebot an die ÜSTRA verbindlich übermittelt. Nach Übermittlung des Kaufangebotes durch Auswahl der entsprechenden Schaltfläche kann der Kunde die Angaben zu seiner Bestellung nicht mehr ändern. Der Kunde kann darüber hinaus auch ohne weitere Prüfung des Kaufangebots bzw. des Warenkorbs den Bestellvorgang beim sogenannten Quick-Checkout durch einmaliges Tippen abschließen. Beim Einrichten des Quick-Checkouts und bei jeder weiteren Änderung müssen den AGB und die Datenschutzerklärung Mobilitätsshop zugestimmt werden.

  5. Das Handyticket wird nach dem Kauf in der App unter „Fahrkarten“ für den Kunden elektronisch gespeichert und abrufbar gehalten. Ist das Handyticket für den Erwerbstag gültig, ist es dort unter „Gültiges Ticket“ gespeichert. Erst in der Zukunft gültige Onlinetickets sind besonders gekennzeichnet. Handytickets, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist, werden für 14 Tage unter „Abgelaufene Tickets“ gespeichert.

  6. Die in der App gekauften Handytickets können nicht gesondert (z.B. mittels Download) gespeichert oder ausgedruckt werden. Sie werden aber im Mobilitätsshop unter „Meine Bestellungen“ für 12 Monate gespeichert. Aktuell oder zukünftig gültige Handytickets können dort auch als PDF heruntergeladen, ausgedruckt und als Printticket oder als Handyticket genutzt werden. 6er-Karten, Wochen-, Monats- und Jahreskarten werden ausschließlich als Handytickets ausgegeben.

  7. In der App können die über das Portal auf gvh.de erworbenen Deutschlandtickets, als Handyticket aufgerufen werden. Der Erwerb von Deutschlandtickets über die App oder dem Mobilitätsshop ist nicht möglich.

  8. Kann der Nutzer den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens seines Handys nicht erbringen (zum Beispiel wegen technischer Störungen, leerer Akku usw.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen behandelt. Der Kunde / Nutzer ist für die Betriebsbereitschaft seines Handys, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige seines Handytickets verantwortlich. Nach Fahrtantritt erworbene Tickets werden nicht anerkannt.

§ 7 Haftung

  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die ÜSTRA entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ÜSTRA – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) – nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der ÜSTRA jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstandes sind, sind dementsprechend nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typisch und vorhersehbar sind.

  3. Die Beschränkungen aus Absatz 2 gelten nicht
    a) für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit;
    b) für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
    c) soweit die ÜSTRA einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware bzw. eines Werkes übernommen hat.

  4. Die sich aus diesem § 7 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 3 (i) hinsichtlich aller Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, und (ii) auch bei Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, deren Verschulden die ÜSTRA nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

  5. Die Einschränkungen aus diesem § 7 gelten vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 4 auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ÜSTRA, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 § 8       Sonstiges 

  1. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Internets kann eine jederzeitige Verfügbarkeit des Mobilitätsshops und/oder des Kundenkontos nicht gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere auch für die Verfügbarkeit über die App. Die ÜSTRA ist bemüht, etwaige in ihrer Sphäre liegende technische Störungen schnellstmöglich zu beheben.

  2. Dem Kunden ist bekannt, dass ihm ggf. Kosten für den Erwerb oder die Nutzung der Onlinetickets entstehen können. Dies gilt insbesondere für die Kosten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs (z. B. Transaktionskosten von Kreditinstituten/Zahlungsdienstleistern oder kreditkartenabrechnenden Stellen) und der notwendigen Telekommunikation (z. B. Datenübermittlung über Mobilfunk).

  3. Die ÜSTRA ist berechtigt, die ihr anlässlich einer Bestellung übermittelten Kundendaten im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die ÜSTRA erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dabei berücksichtigt die ÜSTRA die Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung, das heißt, dass personenbezogene Daten nur in dem zur Aufgabenerfüllung unbedingt erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet werden.

  4. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Vereinbarungen nicht.

  5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  6. Anfragen, die sich auf die Bestellungen oder den Erwerb von Onlinetickets oder auf die Aktivierung von Mobilitätsangeboten beziehen, kann der Kunde an das GVH Kundenzentrum richten:

 ÜSTRA im GVH Kundenzentrum
 Karmarschstraße 30/32
 30159 Hannover

 Telefon: (0511) 16 68 0
 Telefax: (0511) 16 68 20 10
 E-Mail: mobilitaetsshop@uestra.de

https://www.uestra.de/fahrkarten/verkaufsstellen/uestra-kundenzentrum/.

Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung von Onlineticketkäufen kann sich der Kunde auch direkt an LogPay wenden. Das Customer Care & Services Team von LogPay ist von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar:

 LogPay Financial Services GmbH   Schwalbacher Str. 72
 65760 Eschborn

 Telefon: (06196) 8012 702
 Telefax: (06196) 8012 9702
 E-Mail: mobility@logpay.de

Bei Fragen zur Abrechnung von weiteren Mobilitätsangeboten kann sich der Kunde auch direkt an cantamen wenden, vorzugsweise per E-Mail:

 cantamen GmbH 
 Am Hohen Ufer 3A
 30159 Hannover

 Telefon: (0511) 1668 3143
 Telefax: (0511) 5902 6264
 E-Mail: mobishop@cantamen.de

 

§ 9 Schlichtungsklausel – Informationen zur Streitbeilegung 

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. 
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit einem Beförderungsvertrag und/oder mit dem Kauf eines Print- und/oder Handytickets mit der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft haben Sie die Möglichkeit, sich an SNUB (Nahverkehr-Schlichtungsstelle) als Verbraucherschlichtungsstelle (http://www.nahverkehr-snub.de, SNUB – Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle, Postfach 6025, 30060 Hannover) zu wenden. Näheres regelt die Verfahrensordnung der Verbraucherschlichtungsstelle.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mobilitätsshop für den Großraum-Verkehr Hannover
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover
Stand: 04.05.2023