Die Kurzstreckenkarte berechtigt zur Einzelfahrt mit der Stadtbahn bis zur dritten, bei ausschließlicher Nutzung von Bussen bis zur fünften Haltestelle nach Einstieg. Sie ist maximal 30 Minuten gültig, der Umstieg ist möglich. Keine Gültigkeit in den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen, im sprinti und bei Express- oder Schnellbusfahrten.
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